Sprache auswählen

Fernverkauf von Vorratsgesellschaften

Fernkauf einer Gesellschaft in Deutschland

Das Gesetz geht davon aus, dass der Erwerber und neuen Geschäftsführer persönlich den Notar besuchen, um während einer Stunde den Kauf einer Vorratsgesellschaft zu zelibrieren.

Auch wenn es uns eine Freude wäre, Sie persönlich kennenzulernen, ist dies nicht notwendig. Wir haben zusammen mit unserem Notar eine Lösung entwickelt, wie wir rechtlich verhindern können, dass der Gründer und der Geschäftsführer reisen müssen. Wir nennen dies "Fernvkauf".

Es erfordert ein wenig Aufwand auf Ihrer Seite, aber viel weniger, als "nur" für eine Stunde Aufenthalt reisen zu müssen. Einige wenige Dokumente müssen notariell beglaubigt und legalisiert werden, und einige Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden. Wir geben Ihnen genaue Anweisungen, wie jedes Dokument behandelt werden muss.

Der Fernkauf ist ein einstufiges Verfahren. Nachdem wir Ihnen einen Entwurf geschickt haben, den Sie genehmigen müssen, werden wir ohne Vollmacht zum Notar gehen. Hört sich das nach Betrug an? Keine Sorge! Rechtlich ist noch nichts passiert. Erst wenn Sie unsere Vertretung beim Notar formell genehmigen, sind unsere Unterschriften gültig und rechtsverbindlich.

In Zusammenarbeit mit dem Notar organisieren wir für Sie die formelle Genehmigung sowie die Bestätigungen des Geschäftsführers und lassen Sie diese unterschreiben. Einige dieser Dokumente müssen unterschrieben und einige auch notariell beglaubigt und legalisiert werden. Bei der Weiterleitung dieser zu unterzeichnenden Dokumente an Sie geben wir Ihnen auch Anweisungen, wie die einzelnen Dokumente zu behandeln sind. Bitte, bitte folgen Sie unseren Anweisungen genau!