Ausländer innerhalb des Unternehmens
Darf ich als Ausländer eine Gesellschaft in Deutschland kaufen?
Fragen Sie sich, ob Sie als Ausländer Anteile an einem deutschen Unternehmen halten können? Machen Sie sich keine Sorgen. Es ist grundsätzlich zulässig, dass jeder Nicht-Deutsche Gesellschafter sein kann.
Kann ich in Deutschland leben und arbeiten und als Gesellschafter meiner Firma arbeiten?
Nun, ein Gesellschafter arbeitet normalerweise nicht für seine Firma - deshalb gibt es Geschäftsführer. Gesellschafter haben mit ihren Anteilen nur Vermögen. Daher werden Sie niemals eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, nur weil Sie ein Gesellschafter sind.
Kann ich in Deutschland leben und als Geschäftsführer meiner Firma arbeiten?
Ja, das ist durchaus vorstellbar. Sie benötigen eine Erlaubnis nach §21 I AufenthG. Es gibt aber Ausnahmen! Typische Ausnahmen sind, dass Sie bereits eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis haben. Sie haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, wenn Ihr Titel "Erwerbstätigkeit gestattet" lautet. Unser anwaltlicher Partner kann Ihnen hierbei sehr gerne behilflich sein. Bevor Sie beantragen können, müssen Sie die Firma schon gekauft haben.
Ich bin nur ein angestellter Geschäftsführer. Gilt das auch für mich, dass ich eine Arbeitserlaubnis benötige?
Für jeden Ausländer gilt, dass er eine Arbeitserlaubnis benötigt, wenn er hier leben und arbeiten will. Für diesen Grundsatz ist es egal ob Sie selbständig oder angestellt sind. Je nach Gehalt und anerkanntem Abschluss, können Sie eine Blue Card bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erhalten. Kontaktieren Sie unseren Anwaltspartner, wenn Sie Hilfe bei der Einwanderung benötigen: www.vonEngelhardt.com/Kontakt