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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Beam my Presence to Germany GmbH (Beam)

 

Übersicht:

Vertragsparteien

Abschnitt I. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Vorratsgesellschaften

Abschnitt II. Allgemeine Bedingungen für virtuelle Bürodienstleistungen

  1. Umfang des virtuellen Büros und Ausführung
  2. Behandlung von Kundensendungen
  3. Besonderheiten am Hauptstandort Berlin
  4. Pflichten des Kunden
  5. Schnellübersetzung
  6. Lieferzeit, Leistungszeit, Gefahrübergang
  7. Besondere Situationen
  8. Konto-Informationen und Daten
  9. Kündigung

Abschnitt III. Prokurist und seine Dienste

  1. Beams Pflichten zur Bereitstellung des Prokuristen
  2. Pflichten und Rechte des Prokuristen gegenüber dem Kunden
  3. Pflichten des Auftraggebers zur Ausstattung des Prokuristen
  4. Kündigung der Proxy Director Dienste

Abschnitt IV. Entgelte, Zahlung und Abrechnung

Abschnitt V. Verschiedenes

 

Vertragsparteien

Die Vertragsparteien sind Beam my Presence to Germany GmbH (Beam) und der Kunde, der eine oder mehrere Dienstleistungen bestellt. Dieser Vertrag ist auch zu Gunsten bzw. zu Lasten des Prokuristen, ohne dass dieser Vertragspartei wird.

Abschnitt I. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Vorratsgesellschaften

(1) Beam garantiert mit dem im Kaufvertrag genannten Betrag, dass die angegebenen Vorratsgesellschaften in der Vergangenheit nicht tätig waren. Der Kunde trägt die Kosten für das Bankkonto ab dem Monat, in dem der Notar besucht wurde, um den Verkaufs- und Übernahmeprozess einzuleiten.

(2) Eine etwaig mitgeteilte Zeitschiene für den Übernahmeprozess stellt keine Garantie oder zugesicherete Eigenschaft dar, für die Beam haftbar gemacht werden kann. Ein Rücktritt vom Vertrag ist insbesondere auch dann nicht möglich, wenn die Behörden viel länger brauchen als ursprünglich angenommen.

(3) Soweit Rechtsdienstleistungen zu erbringen sind, werden diese an Rechtsanwalt Alexander Freiherr von Engelhardt vergeben. Es steht dem Kunden frei, auf eigene Rechnung ein anderes Recht zu wählen. Für den Fall, dass der Kunde einen anderen Rechtsanwalt oder Steuerberater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) beauftragt, werden die an Beam gezahlten Rechtsdienstleistungen nicht erstattet. Alexander Baron wird nach Beendigung seiner Tätigkeit durch den Kunden einen Statusbericht erstellen und haftet nicht für die schleppende Erledigung einer Behörde.

Abschnitt II. Allgemeine Bedingungen für virtuelle Bürodienstleistungen

 

Umfang des virtuellen Büros und Ausführung

(1) Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunden und Beam ist die Erbringung von virtuellen Bürodienstleistungen, bei denen der Kunde Post, Telefondienste und andere Bürodienstleistungen von Beam nutzen kann, ohne einen physischen Raum anzumieten. Beam räumt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Dienste von Beam ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke oder als bemannte Mailbox einer Privatperson nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen. Das Angebot ist regional unterschiedlich, Standorte außerhalb von Berlin können abweichende Bedingungen insoweit dies aufgeführt wird.

(2) Im Rahmen der Leistungen von Beam kann Beam dem Kunden eine Software zur Verfügung, die eine Browserschnittstelle, Softwareanwendungen sowie die Verschlüsselung, Übertragung, den Zugriff und die Speicherung von Daten beinhaltet. Die Registrierung des Kunden für die Dienste von Beam oder die Nutzung der Dienste von Beam gilt als Zustimmung des Kunden zu dieser Vereinbarung einschließlich der auf der Beam-Website verfügbaren Materialien, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird. Alternativ ist es möglich, dass die Postweiterleitung per email, unter ausdrücklicher Befreiung von Datenschutzrestriktionen, oder über ein DSGVO konformen online Datenspeicher erfolgt.

(3) Beam allein (und seine Lizenzgeber, Lizenznehmer, wo immer anwendbar) besitzt alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, an der bereitgestellten Technologie, den Inhalten und den Diensten von Beam sowie an allen Vorschlägen, Ideen, Verbesserungswünschen, Rückmeldungen, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom Kunden oder einer anderen Partei im Zusammenhang mit den Diensten von Beam bereitgestellt werden. Dieser Vertrag ist kein Verkauf und überträgt dem Kunden keine Eigentumsrechte an den Diensten von Beam, der Beam-Technologie oder den geistigen Eigentumsrechten von Beam. Der Name von Beam, das Logo von Beam und alle Produktnamen, die mit den Diensten von Beam verbunden sind, sind geschützte Marken von Beam oder Dritten und es wird kein Recht oder eine Lizenz zu ihrer Nutzung gewährt.

(4) Der Kunde darf nicht auf die Dienste von Beam zugreifen, wenn der Kunde ein direkter Wettbewerber von Beam ist - es sei denn, Beam hat dem vorher schriftlich zugestimmt. Darüber hinaus darf der Kunde nicht auf die Dienste von Beam zugreifen, um deren Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen oder zu sonstigen Benchmarking oder Wettbewerbszwecken. Der Kunde darf nicht

(i) Beams Dienste oder Inhalte in irgendeiner Weise zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen;

(ii) Beams Dienste oder den Inhalt der Beam-Website oder Werbematerialien zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;

(iii) Internet "Links" zu Beams Diensten zu erstellen oder Inhalte auf einem anderen Server oder drahtlosen oder internetbasierten Gerät zu "framen" oder zu "spiegeln";
oder

(iv) Reverse Engineering oder Zugriff auf die Dienste von Beam, um

(a) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung entwickeln,

(b) ein Produkt zu entwickeln, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Beam-Dienste verwendet, < br/>or

(c) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken von Beams Diensten zu kopieren.

(5) Diese Adresse gilt als Geschäftanschrift und Firmensitz, nicht aber als Wohnsitz. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind Beam und seinen Lizenzgebern und Lizenznehmern vorbehalten.

(6) Der Kunde darf die Dienste von Beam nur für seine eigenen und/oder geschäftlichen Zwecke nutzen, jedoch nicht:

(i) Spam oder anderweitig duplizierende oder unaufgeforderte Nachrichten zu versenden, die gegen geltendes Recht verstoßen;

(ii) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu versenden oder zu speichern, einschließlich Material, das für Kinder schädlich ist oder die Datenschutzrechte Dritter verletzt;

(iii) Material zu versenden oder zu speichern, das Softwareviren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält;

(iv) die Integrität oder Leistung der Dienste von Beam oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen oder zu stören;
oder

(v) versuchen, sich unbefugten Zugang zu Beams Diensten oder den zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.

 

1. Umfang des virtuellen Büros und Ausführung

(1) Beam nimmt im Auftrag des Kunden Postsendungen an Adressen an, für die der Kunde ein virtuelles Postfach gebucht hat, und benachrichtigt den Kunden darüber per eMail. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, den Umschlag und/oder die beigefügten Materialien einscannen zu lassen oder die Weiterleitung der Sendung an eine vom Kunden angegebene Adresse zu veranlassen. Der Kunde kann für jede erhaltene Sendung manuell eine Aktion auswählen oder über seine Kontoeinstellungen eine automatische Antwort einrichten.

(2) Nach der Registrierung kann der Kunde weitere individuelle Postfächer bestellen. Für die Nutzung der Dienste von Beam werden dem Kunden Gebühren nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von Beam in Rechnung gestellt. Die Preise können je nach Standort unterschiedlich sein. Die Preislisten sind online im Informationsbereich der Anwendung unter dem Menüpunkt "Info/Preisgestaltung" abrufbar.

(3) Nach dem Scannen der Postsendungen kann der Kunde die Scans für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr, in dem sich die Sendung im Briefkasten des Kunden befindet, von seinem Konto herunterladen. Nachdem die physische Postsendung vernichtet oder an den Kunden weitergeleitet wurde, wird die digitale Sendung in einen Papierkorb gelegt, der nach 30 Tagen automatisch geleert wird und in dem sich die gespeicherten Sendungen befinden. Der Kunde kann die digitale Datei der Sendung dann auch manuell aus dem Papierkorb löschen.

(4) Postsendungen können auf Anweisung des Kunden jederzeit vernichtet werden. Nicht vernichtete oder nicht weitergeleitete Postsendungen werden archiviert; nach einer gewissen Zeit wird dem Kunden ein mit der jeweiligen Sendung verbundenes Lagerungsentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die Höhe dieses Entgelts ergibt sich aus der Preisliste von Beam. Die zu einer Postbox gespeicherten Daten werden bei Löschung der Postbox sofort gelöscht.

(5) Jede Postbox oder Telefonnummer muss vom Kunden verifiziert werden. Dies kann sowohl eine persönliche Identifizierung mit Ausweisdokumenten als auch eine Geschäfts- oder Adressbestätigung mit entsprechenden Dokumenten umfassen. Die Verifizierungen für das Feld des persönlichen Namens und das Feld des Firmennamens können unterschiedlich sein. Ein Postfach kann Post empfangen und für den Kunden speichern, auch wenn das Postfach noch nicht verifiziert ist. Das Scannen und Weiterleiten von Sendungen ist nur in einem verifizierten Postfach möglich. Die Verifizierung kann innerhalb der Web-Anwendung durch Ausfüllen von Formularen und Hochladen der erforderlichen Dokumente erfolgen. Nachdem eine Verifizierung eingereicht wurde, kann es bis zu sechs Werktage am Standort dauern, bis unser Verifizierungsteam die Verifizierung bestätigen oder sich mit weiteren Anfragen an den Kunden wenden kann. Der Kunde kann den aktuellen Status seiner Verifizierungen unter dem Menüpunkt "Dienstleistungen / Verifizierung" einsehen.

 

2. Behandlung von Kundensendungen

(1) Beam prüft den Inhalt von Sendungen nicht, es sei denn, der Kunde hat das ausdrücklich bestellt. Beam ist nicht verantwortlich für die Rechtmäßigkeit des Inhalts einer Sendung und Beam wird den Kunden nicht über den Inhalt einer Sendung oder eines Scan-Auftrags befragen, es sei denn, der Kunde wählt, dass Beam die Sendung an eine internationale Adresse weiterleitet, für die Beam Versanddokumente erstellen muss, die Zollunterlagen enthalten können oder nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die folgenden Informationen über das Paket zur Verfügung zu stellen: detailierte Angaben zum Inhalt, Zollwert des Inhalts, TARIC- oder EORI-Nummer für den Zoll, eventuell erforderliche Zertifizierungen im Zielland.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Inhalts von Postsendungen in Bezug auf einen Bestimmungsort. Beam versendet Sendungen nur auf Wunsch des Kunden. Der Kunde muss ausreichende Informationen über die beigefügten Materialien zur Verfügung stellen, damit Beam die richtigen Versand- und Zolldokumente besorgen kann, um sicherzustellen, dass das Paket den richtigen Bestimmungsort erreicht. Wenn ein Paket verzögert wird, zurückgegeben oder es gibt einen Inhalt verloren durch eine Zollerklärung oder Zustelldienste, Beam kann nicht vom Kunden verantwortlich gemacht werden. Bestellt der Kunde in diesem Fall eine Nachsendung, so gilt diese Bestellung als neue Bestellung, für die die üblichen Gebühren anfallen.

(3) Beam versendet alle Artikel mit dem Standardversicherungswert des jeweiligen Versanddienstleisters. Möchte der Kunde das Paket mit einem höheren Wert versichern, muss er dies Beam vor dem Versandauftrag mitteilen. Für den Abschluss einer erweiterten Versicherung wird ein Aufpreis berechnet.

(4) Beam ist jedoch verpflichtet, den Kunden vor der Durchführung eines Scanauftrags zu informieren, wenn der eingehende Scanauftrag nicht branchenüblich ist oder wenn Beam Grund zu der Annahme hat, dass durch den Scanauftrag die Rechte des Kunden beeinträchtigt werden könnten. Dies gilt vor allem in den folgenden Situationen:

  1. Die ungewöhnliche Größe einer Sendung.
  2. Bei Zeitschriften und Katalogen wird nur die erste Seite gescannt. Weitere Seite werden nur auf gesonderte Beauftragung und zuzüglich einer Gebühren nach online Preisliste eingescannt.
  3. Die Unversehrtheit der Postsendung könnte durch den Scanvorgang beeinträchtigt werden (z. B. wenn ein Siegel gebrochen würde). Eine Sendung gilt als nicht beeinträchtigt, wenn nur Heftklammern entfernt werden müssen.
  4. Der Prozess eines Scanauftrags könnte die Qualität der Postsendung ernsthaft beeinträchtigen.
  5. Die Postsendung ist als illegal bekannt und enthält möglicherweise verbotene politische Propaganda, Gewaltverherrlichung usw.

(5) Alle Gebühren, die wir für den Versand berechnen, kommen zu den Postgebühren hinzu. Wenn nichts anderes angegeben oder vom Kunden gewünscht ist, wählt Beam für nationale Sendungen die nationalen Postdienste aus und versendet die Sendung mit einem Paketdienst, der eine Trackingnummer anbietet. Für internationale Sendungen wählt Beam die Paketdienste mit den besten Konditionen aus, die Beam zur Verfügung stehen. Die Sendungsverfolgungsnummern können dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

(6) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Inhalt seiner Postfächer täglich zu überprüfen, um die Anhäufung unerwünschter Lagerkosten zu verhindern. Beam stellt Mittel zur Benachrichtigung über Aktivitäten in den Postfächern zur Verfügung, garantiert aber nicht, dass der Kunde diese Benachrichtigungen erhält.

(7) Der Versand von Paketen erfordert in der Regel eine Vorauszahlung des Kunden.

(8) Die Beam-Postfachadresse kann vom Kunden für die Zustellung aller amtlichen Postsendungen, z.B. Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und Justizbehörden und Handelsregisterauszügen genutzt werden. Der Kunde erklärt hiermit gegenüber Beam die Berechtigung zum Empfang dieser Sendungen.

(9) Kann der Eigentümer einer empfangenen Sendung nicht ermittelt werden, so wird diese an den Absender zurückgesandt. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann Beam die Post an den Absender mit einem Vermerk auf dem Umschlag zurücksenden, dass der Kunde hier nicht mehr bedient wird.

(10) Für den Fall, dass Beam nicht in der Lage ist, einen Scan- oder Weiterleitungsauftrag zu bearbeiten, ist Beam berechtigt, den Auftrag bzw. den Vertrag zu stornieren.

(11) Beam nimmt grundsätzlich keine Postsendungen an, die bei der Zustellung bezahlt werden müssen. Nimmt Beam jedoch eine kostenpflichtige Sendung an, so wird dem Kunden der bezahlte Betrag zuzüglich der Gebühren gemäß unserer Preisliste in Rechnung gestellt.

(12) Wenn Beam die Einfuhrzollabwicklung übernehmen muss, berechnet Beam dem Kunden alle anfallenden Kosten zuzüglich einer in den Preislisten angegebenen Servicegebühr. Muss eine Ware verzollt werden, die vom Kunden gesondert bestellt werden muss, berechnet Beam für den Zeitaufwand der Beschaffung eine Gebühr, die in der Preisliste angegeben ist.

(13) Der Kunde ist nicht berechtigt, Postsendungen im Wert von mehr als 700 € in seinen Briefkasten zu bekommen oder schicken zu lassen. Dem Kunden ist es strengstens untersagt, illegale, gefährliche oder potenziell gefährliche Güter oder Güter, die Menschen oder Tiere verletzen oder schädigen können, oder Güter und Gegenstände, deren Empfang oder Lagerung für Beam und seine Partner illegal ist, zu empfangen oder an die Postfachadresse senden zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, die betroffenen Dritten zu informieren und übernimmt die volle Verantwortung, die sich aus der Nichtbeachtung dieses Artikels ergibt. Die folgenden Gegenstände können nicht weitergeleitet werden und müssen, wenn sie unwissentlich an einer Beam-Adresse angenommen werden, vom Kunden an dieser Adresse abgeholt werden:

  • Gegenstände von ungewöhnlichem Wert, wozu unter anderem gehören:
    • Münzen, Bargeld, Devisen, Schuldverschreibungen, Briefmarken, Zahlungsanweisungen und begebbare,
    • unbare Zahlungsmittel (wie Wechsel, Schuldscheine, Schecks),
    • ungefasste Edelsteine und Industriediamanten,
    • alle Gegenstände, die mehr als 50 Gewichtsprozent Gold oder Platin oder eine Kombination dieser Metalle in Rohform enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Barren, Barren oder Abfälle dieser Metalle.
  • Gefährliche Abfälle, definiert als feste Abfälle, die eines der Kriterien für gefährliche Abfälle erfüllen,
  • menschliche Überreste, fötale Überreste, menschliche Körperteile oder Bestandteile davon,
  • Feuerwerkskörper,
  • Verpackungen, die Arzneimittel, illegale oder nicht zugelassene Drogen enthalten, auch wenn diese nur für den medizinischen Gebrauch bestimmt sind,
  • alkoholische Getränke,
  • Feuerwaffen und Munition,
  • verderbliche oder gekühlte Lebensmittel/Waren,
  • gefährliche Stoffe,
  • Trockeneis,
  • Produkte mit begrenzter Menge,
  • lebende Tiere,
  • Tabakerzeugnisse.

 

 

3. Besonderheiten für Virtuelle Büros in Berlin

Eine persönliche Abholung von Sendungen ist in der Regel nur am Hauptsitz von Beam in Berlin möglich, und auch nur für hier eingegangene Postsendungen. Die Abholung von Postsendungen am Hauptsitz von Beam ist über einen Online-Kalender zu vereinbaren, wie unter bereitgestellt. In bestimmten Situationen und mit vorheriger Zustimmung von Beam kann eine Abholung von anderen Standorten vereinbart werden.

 

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass alle persönlichen und geschäftlichen Angaben, die er gegenüber Beam macht, nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß, gesetzlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. Die Verwendung von Pseudonymen ist ebenfalls untersagt, es sei denn, sie können durch entsprechende Dokumente legitimiert werden.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Abrechnungs- und Versandadressen, Kontakt- und Zahlungsinformationen verantwortlich. Entstehen Beam oder dem Kunden durch unrichtige Angaben Kosten, so hat der Kunde diese zu tragen. Der Kunde haftet in vollem Umfang dafür, dass Dritte Kenntnis von den Adressen der Postfächer des Kunden erhalten.

(3) Der Kunde erteilt Beam eine Vollmacht, Postsendungen für den Kunden zu unterzeichnen und sonstige Postvorgänge an Beam zu unterzeichnen, die Beam im Namen des Kunden ausführt. Wünscht der Kunde, dass Beam Einschreibesendungen, die nur an ihn persönlich zustellbar sind, entgegennehmen kann, wird er Beam eine entsprechende Vollmacht in Verbindung mit einer Kopie seiner Ausweisdokumente vorlegen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass einige Sendungen nur durch die physische Anwesenheit des Kunden zugestellt werden können und Beam in diesen Fällen die Sendung nicht erhalten kann.

(4) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und sollte diese vertraulich behandeln. Der Kunde sollte darüber informiert werden, dass ein Dritter, der Zugang zu seinen Zugangsdaten hat, berechtigt ist, Aufträge im Namen des Kunden auszuführen. Die Zugangsdaten eines Kunden sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde Kenntnis davon hat oder glaubt, dass ein Dritter sie verwendet hat. Ist dies nicht möglich, ist Beam unverzüglich vom Kunden zu informieren.

(5) Einige der System eMails, die dem Kunden zugesandt werden, enthalten einen Link, der den Kunden direkt in seinen Account bringt, ohne dass er sich mit zusätzlichen Zugangsdaten einloggen muss. Die Gültigkeit eines solchen Links endet 24 Stunden nach der letzten eMail, die vom Beam-System an den Kunden gesendet wurde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass E-Mails, die an die E-Mail-Adresse des Kundenkontos adressiert sind, nur von Personen abgerufen werden können, die Zugriff auf das Konto des Kunden haben dürfen.

 

5. Schnellübersetzung

(1) Diese Dienstleistung erfolgt während des Scannens der per eMail weiterzuleitenden Postsendung. Die übersetzende Person muss, sofern sie nicht Muttersprachler ist, über Sprachkenntnisse von mindestens C1 in den angebotenen Zielsprachen verfügen. Vorgegebene Zielsprachen für a sind derzeit Englisch und Mandarin. Sollte eine bereitgestellte Sprache nicht mehr unterstützt werden, so kann der Kunde diesen Service außerordentlich zum Ende des nächsten Monats kündigen.

(2) Die Übersetzung wird beim Durchblättern des Textes so genau wie möglich sein, es gibt jedoch keine Garantie oder Zusage, dass das Ergebnis inhaltlich korrekt ist. Der Kunde soll ein Verständnis für den Inhalt erhalten und ob die Korrespondenz wichtig ist.

 

6. Besondere Situationen

(1) Erhält Beam im Auftrag des Kunden eine "Scan-Sendung" als Paket, macht Beam ein Foto vom Inhalt, ohne ihn aus dem Karton zu nehmen. Handelt es sich bei dem Paket um ein Retourenpaket von Amazon/Ebay/etc., wird das Bild den Retouren-Barcode enthalten.

(2) Enthält eine Sendung mehrere andere Sendungen, wie z.B. Briefe oder einzelne Pakete, so wird jede Sendung als einzelne Scan-Sendung dem Kundenkonto zugeordnet. Die enthaltenen Sendungen in Paketen werden nicht geöffnet.

(3) Enthält eine Sendung einen PIN-Zettel, wird der PIN-Zettel als neue Position zu einem "Scan-Sendung"-Auftrag hinzugefügt, so dass ein weiterer "Scan-Sendung"-Auftrag auf den neu hinzugefügten PIN-Zettel einen Scan nach der PIN-Nummer durchführt.

(4) Wenn ein Artikel mit einer besonders großen Größe eingeht, wird er als sehr großer Artikel/Karton im System registriert. Eine Sendung gilt als "sehr großes Paket", wenn sie die Abmessungen von 60 cm Länge, 40 cm Breite, 40 cm Höhe oder 65 kg überschreitet oder wenn eine Abmessung größer als 100 cm ist. Für solche sehr großen Sendungen gibt es keine kostenlose Aufbewahrungsfrist in irgendeinem Postfachtyp. Das Lagerungsentgelt wird für die Sendung gemäß der Preisliste des jeweiligen Postfachs pro Tag berechnet. Die Berechnung für das tägliche Lagerungsentgelt lautet: (Länge x Breite x Höhe) 1.000.000 x Preisfaktor (wobei der Preisfaktor ein in der Preisliste für jedes Postfach festgelegter Faktor ist. Wenn kein Preisfaktor festgelegt ist, beträgt der Standard-Preisfaktor 50).

(5) Für den Fall, dass Behörden, die Post, die Zahlungsanbieter und Banken oder der Absender einer Sendung betrügerische oder rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit einem Kundenkonto vermuten, wird Beam den Kunden auffordern, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Der Kunde hat eine Frist von 2 Wochen, um auf diese Vorwürfe zu reagieren. Bis zur Klärung der Angelegenheit können alle Kontoaktivitäten durch Beam ausgesetzt werden. Beam kann den Kunden in solchen Fällen auffordern, die Kontoverifizierung durch notariell beglaubigte Dokumente zu bestätigen oder Legitimationsdokumente für Artikel oder Zahlungen vorzulegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Beam berechtigt ist, alle Erklärungen, einschließlich Vertragsbeendigungen zwischen dem Absender einer Sendung und dem Kunden im Namen des Kunden entgegenzunehmen. Löst der Kunde die Behauptung nicht auf, kann Beam den Vertrag außerordentlich kündigen.

(6) Weist der Absender einer Sendung den Nachweis über die Beendigung des Vertrages mit dem Kunden nach, wird diese Sendung dem Absender zur Rückforderung zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird hierüber informiert und hat zwei Wochen Zeit, auf diese Ansprüche zu reagieren.

 

7. Konto-Informationen und Daten

(1) Beam ist nicht Eigentümer von Daten, Informationen oder Materialien, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Mailboxdienste von Beam im virtuellen Büro des Kunden erhalten hat ("Kundendaten"). Der Kunde, nicht Beam, trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Verlässlichkeit, Angemessenheit und das geistige Eigentum bzw. das Nutzungsrecht aller Kundendaten und Beam ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Löschung, Korrektur, Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder das Versagen der Speicherung von Kundendaten.

(2) Für den Fall, dass Beam von einer Strafverfolgungsbehörde darüber informiert wird, dass der Verdacht besteht, dass das Konto des Kunden für betrügerische oder sonstige kriminelle Aktivitäten missbraucht wird, behält sich Beam das Recht vor, Informationen und Daten über das Konto des Kunden und die Nutzung der Dienste an die Strafverfolgungsbehörde weiterzugeben, um deren Ermittlungen zu ermöglichen. Eine solche Kontaktaufnahme berechtigt Beam zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er mit der Annahme dieser AGB auch seine Ansprüche gegen Beam wegen der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, die dem Kunden oder einer von ihm vertretenen oder kontrollierten Person direkt oder indirekt zustehen, verwirkt, sofern die Verletzung durch die Funktionalität der Beam-Dienste verursacht wurde.

 

8 . Kündigung des Virtuellen Büros

(1) Jede Postbox muss einzeln gelöscht werden oder der Kunde muss in seiner Erklärung deutlich machen, dass der gesamte Account mit allen Postboxen und den dazugehörigen Produkten gekündigt werden soll. Zur Beendigung des Vertrages kann der Kunde ein Postfach in seinem Account selbst löschen; hierzu bedarf es keiner Hilfe von Beam. Mit der Löschung des letzten Postfachs im Konto wird auch das Konto selbst gelöscht. Das letzte Postfach kann nur gelöscht werden, wenn alle offenen Salden geschlossen sind. Die Löschung eines Postfachs führt zur automatischen Vernichtung aller in den Postfächern befindlichen Objekte, d.h. aller digitalen Dateien und Originalkopien. Der Kunde kann sein Vertragsverhältnis auch ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, und zwar in Textform an die im Impressum angegebene Adresse.

(2) Absatz 1 gilt auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien.

 

Abschnitt III. Der Prokurist und seine Dienste

 

1. Beams Pflichten zur Bereitstellung des Prokuristen

Beam organisiert eine geeignete Person mit guter Bonität und Geschäftssinn, um die Rolle des Prokuristen zu besetzen - es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Er unterstützt das Unternehmen als formeller Vertreter für Bankzwecke. Der grundsätzliche Umfang der Tätigkeit des stellvertretenden Direktors ist als "auf Abruf" zu verstehen. Der Prokurist hat kein Recht, ein Minimum an abrechenbaren Stunden zur Unterstützung des Kunden zu verlangen oder zu erwarten.

 

2. Pflichten und Rechte des Prokuristen gegenüber dem Kunden

(1) Der Prokurist hat seine Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Handels- und Steuerrechts, und zum Wohle der Gesellschaft zu erfüllen. Dabei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes anzuwenden. Eine Beeinträchtigung seiner eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung ist damit nicht verbunden.

(2) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf alle Handlungen, die der Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt. Zur Vornahme von Rechtsgeschäften, für die der Prokurist insbesondere einen Beschluss der Hauptversammlung für erforderlich hält, ist er befugt, entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.

(3) Der Prokurist bestimmt Zeit, Ort und Inhalt seiner Tätigkeit selbst, steht aber der Gesellschaft in dem für ihr Wohl erforderlichen Umfang zur Verfügung, bringt seine Kenntnisse und Erfahrungen ein und wahrt ihre Interessen. Er ist an Weisungen nicht gebunden. Das Unternehmen des Kunden kann die Unterstützung des stellvertretenden Geschäftsführers in der Regel innerhalb eines Zeitraums von drei Arbeitstagen in Berlin, Deutschland, erwarten. Der Prokurist hat das Unternehmen des Auftraggebers unverzüglich über Urlaub, Krankheit o.ä. zu informieren.

 

3. Pflichten des Auftraggebers zur Ausstattung des Prokuristen

(1) Mit der Maßgabe, dass der Prokurist im Unternehmen des Auftraggebers tätig wird, ist dieses verpflichtet, den Prokuristen mit Soft- und Hardware so auszustatten, dass der Prokurist für das Unternehmen des Auftraggebers tätig werden kann.

(2) Der Kunde stellt dem stellvertretenden Geschäftsführer ein eigenes eMail Konto mit der Bezeichnung "proxy@[Kundendomäne]" zur Verfügung. Dieses eMail Konto wird technisch möglichst als Exchange oder ersatzweise als IMA -Konto eingerichtet. Sollte der Kunde Beam kein spezielles eMail Konto zur Verfügung stellen wollen oder können, kann Beam nach eigenem Ermessen ein kostenloses Konto bei einem Provider seiner Wahl einrichten.

(3) Der Kunde stellt dem Prokuristen einen VoIP-Account mit einer lokalen Rufnummer (wie bei Festnetztelefonen üblich) auf dem Kundenkonto zur Verfügung. Die erforderliche Hard- und Software zur Nutzung des VoIP-Accounts wird von Beam getragen. Die Telefonkosten werden von der Firma des Kunden getragen.

 

4. Kündigung der Proxy Director Dienste

Jede Partei kann die Dienste des Proxy Directors mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - sei es in Text- oder Schriftform. Bei Anwendung der Textform ist die einzig gültige Kommunikation in dieser Hinsicht gegenüber Beam die eMail "welcome[AT]PresenceInGermany.com". Die Vertragslaufzeit beträgt ein Kalenderjahr, beginnend mit dem Monat des Notarbesuchs, um als Prokurist eingesetzt zu werden. Die Gerichtskosten für die Abmeldung der Prokuristenschaft trägt das Unternehmen des Kunden.

Abschnitt IV. Entgelte, Zahlung und Abrechnung

(1) Die von Beam erhobenen Leistungsentgelte sind online dargestellt. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Entgelte sind in € ausgewiesen.

(2) Die Entgelte für die Postfächer werden jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Die Entgelte für Zusatzleistungen zu den Postfächern, nicht in den Paketen enthaltene Leistungen und anderweitig gewünschte Leistungen werden am Ende des Leistungsmonats in Rechnung gestellt. Ein Abrechnungszeitraum ist als 1 Monat definiert. Jede Postbox wird als separater Vertrag betrachtet, auch wenn sie zusammen in Rechnung gestellt werden. Alle fälligen Beträge werden dem Kunden elektronisch in Rechnung gestellt.

(3) Der Kunde hat alle damit verbundenen Kosten zu tragen, wenn eine Zahlung nicht eingezogen wird, insbesondere Kreditkartenrückbuchungen und andere ähnliche Kosten. Der Kunde kann von Beam auf elektronischem Wege über Zahlungserinnerungen informiert werden. Beam behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden sämtliche Leistungen einzubehalten und den Zugang des Kunden zu seinem Online-Konto oder die Ansicht der Sendungen in den Postfächern des Kunden zu sperren, bis der Zahlungsverzug behoben ist. Wenn die Ansicht eines Postfachs gesperrt ist, kann der Kunde für keine der Sendungen im Postfach eine Aktivität auslösen. Wenn die Sendungen in einem Postfach die kostenlose Aufbewahrungszeit dieses Postfachs überschreiten, fallen unabhängig davon, dass der Kunde keinen Zugriff auf diese Sendungen hat, Aufbewahrungsgebühren an. Der volle Zugang zu den Postfächern des Kunden wird wiederhergestellt, wenn der offene Saldo unverzüglich beglichen wird.

(4) Nach einer Postfach- oder Kontokündigung wird das Beam-System automatisch einen Vernichtungsauftrag für alle noch vorhandenen physischen Sendungen erteilen und alle digitalen Dateien löschen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Sendungen, die nicht vernichtet werden sollen, vor der Löschung des Postfachs oder des Kontos an die Nachsendeadresse des Kunden weitergeleitet werden.

(5) Beam behält sich das Recht vor, bei bestimmten Nachsendeaufträgen eine Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere wenn das Konto neu ist, die Standardzahlungsmethode noch nicht genutzt wurde oder die Kosten für die Nachsendung hoch sind. Beam wird in der Regel eine Vorauszahlung durch den Kunden auf das Konto verlangen, wenn ein Versandziel außerhalb des EU-Gebietes liegt und die Kosten über 10 &euro liegen; oder wenn es sich um die erste Aktivität auf dem Konto handelt. In einigen Fällen wird das System automatisch die Höhe einer erforderlichen Vorauszahlung bestimmen. In jedem Fall werden die Aktivitäten nur mit den anwendbaren Kosten belastet, unabhängig von der Höhe der Vorauszahlung.

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Abschnitt V. Veschiedenes

(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Berlin am Sitz der Beam vereinbart.

(2) Die deutsche Version dieses Vertrags ist bindend, während die englische Version lediglich eine Gefälligkeitsübersetzung ist.

(3) This contract and its interpretation shall be subject to the laws of the Federal Republic of Germany.

Dieser Vertrag wird nach deutschem Recht ausgelegt. Sollte eine einzelne Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame und/oder illegale und/oder undurchführbare Bestimmung oder die unwirksamen Bestimmungen durch entsprechende Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommen. Die Parteien sind verpflichtet, eine wirksame Klausel auszuhandeln, die dem angestrebten Zweck entspricht und die die unwirksame Klausel ersetzt.