Fernkauf einer Gesellschaft in Deutschland
Das Gesetz geht davon aus, dass der Erwerber und der neue Geschäftsführer persönlich den Notar besuchen, um während einer Stunde den Kauf einer Vorratsgesellschaft zu zelebrieren.
Auch wenn es uns eine Freude wäre, Sie persönlich kennenzulernen, ist dies nicht notwendig. Wir haben gemeinsam mit unserem Notar eine Lösung entwickelt, um rechtlich zu verhindern, dass der Gründer und der Geschäftsführer reisen müssen. Wir nennen dies "Fernkauf".
Es erfordert ein wenig Aufwand auf Ihrer Seite, aber viel weniger als "nur" für eine Stunde Aufenthalt um den halben Globus reisen zu müssen. Einige wenige Dokumente müssen notariell beglaubigt und legalisiert werden, und einige Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden. Wir geben Ihnen genaue Anweisungen dazu, wie jedes Dokument behandelt werden muss.
Der Fernkauf ist ein einstufiges Verfahren. Nachdem wir Ihnen einen Entwurf geschickt haben, den Sie genehmigen müssen, werden wir ohne Vollmacht zum Notar gehen. Hört sich das nach Betrug an? Keine Sorge! Rechtlich ist noch nichts passiert. Erst wenn Sie unsere Vertretung beim Notar formell genehmigen, sind unsere Unterschriften gültig und rechtsverbindlich.
In Zusammenarbeit mit dem Notar organisieren wir für Sie die formelle Genehmigung sowie die Bestätigungen des Geschäftsführers und lassen Sie diese unterschreiben. Einige dieser Dokumente müssen unterschrieben, andere hingegen notariell beglaubigt und legalisiert werden. Bei der Weiterleitung dieser zu unterzeichnenden Dokumente an Sie geben wir Ihnen auch Anweisungen dazu, wie die einzelnen Dokumente zu behandeln sind. Bitte, bitte folgen Sie unseren Anweisungen genau!
Gebühr für Fernkauf einer Gesellschaft in Deutschland
Die Gebühr für den Fernkauf beträgt für eine
- Vorrats-UG € 1.900
- Vorrats-GmbH € 2.400