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Wie beschreibe ich den Unternehmensgegenstand?

Unternehmensgegenstand einer Gesellschaft

Wozu dient die Angabe eines "Unternehmensgegenstands" bei der Anmeldung meiner Gesellschaft? Darf ich nicht grundsätzlich jeder Tätigkeit nachgehen – es sei denn natürlich, ich benötige eine Erlaubnis?

Ja klar, Sie dürfen grundsätzlich jeder Tätigkeit nachgehen. Es gilt die Gewerbefreiheit. Mit der Angabe des Unternehmensgegenstands soll nach außen der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens für die beteiligten Wirtschaftskreise erkennbar gemacht werden. Das hat insbesondere Relevanz für zwei wichtige Umstände:

  1. ob Ihrer Gesellschaft eine Betriebserlaubnis benötigt,
  2. in welchen Bereichen der angestellte Geschäftsführer oder Prokurist Ihre Gesellschaft vertreten darf.

Der Unternehmensgegenstand einer Gesellschaft bezeichnet den Bereich und die Art der Betätigung Ihres Unternehmens. Das Vorliegen der gewerberechtlichen Erlaubnis ist grundsätzlich nicht mehr Voraussetzung für die Eintragung in das Handelsregister.

Ich will mit Waren handeln. Wie umschreibe ich das geschickt?

Der Unternehmensgegenstand wird oft zu pauschal mit „Handel mit Waren aller Art“ beschrieben. Durch Hinzufügen von Warengruppen oder der Aufzählung der konkret angebotenen Waren wird der Gegenstand aussagekräftig beschrieben. Der Gegenstand könnte z.B. wie folgt formuliert werden: „Der Handel mit Bekleidungstextilien und Schmuck.“
Sie wünschen sich aber mehr Flexibilität bezüglich der Warengruppen? Dann raten wir, wenigstens eine schwerpunktmäßige Warengruppe zu benennen. Der Gegenstand könnte z.B. wie folgt formuliert werden: „Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmittel“

Wie sieht es bei mir aus? Ich will Dienstleistungen erbringen. Was ist dafür zu beachten?

Zu pauschal wäre „Erbringung von Dienstleistungen aller Art“ beschrieben. Durch Aufzählung der konkret angebotenen Dienstleistungen wird der Gegenstand aussagekräftig beschrieben. Gut wäre z.B.: „Planung und Entwicklung von Energieanlagen, Erstellung von Energiekonzeptlösungen.“

Mein Arbeitgeber hat mir jetzt gekündigt. Ich will jetzt als Senior Consultant Beratungsdienstleistungen erbringen. Was gilt für meine Firma?

Sie sind falsch beraten, wenn Sie zu unkonkret nur „Beratung“ oder „Consulting“ angeben. Bei Beratungsdienstleistungen sollte stets das Sachgebiet angegeben werden, auf das sich die Beratung bezieht (z.B. Unternehmensberatung, Softwareberatung, Marketingberatung, Personalberatung).
Die Konkretisierung insbesondere bei Ihnen ist auch erforderlich, um festzustellen, ob Sie für Ihre Dienste eine Erlaubnis benötigen. Die Unternehmensberatung im Allgemeinen ist erlaubnisfrei. Der Gegenstand könnte hierfür z.B. wie folgt formuliert werden: „Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.“

Eine ausführliche Auflistung der allerwichtigsten zulassungspflichtigen Gewerbe finden Sie, indem Sie auf diesen Satz klicken.