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Angebliche Rechnung vom Handelsregister

Angebliche Rechnungen vom Handelsregister

Nachdem Ihre Gesellschaft im Handelsregister bei einem Amtsgericht eingetragen ist, tauchen Betrüger gerne auf, die gefälschte Rechnungen an Gesellschaften in unredlicher Absicht senden. Einer unserer Kunden hat sogar zwölf solcher falschen Rechnungen erhalten.

Es ist also immer wieder wahr: Vorsehen ist besser als Nachsehen! Hier erfahren Sie, wie die gefälschten Dokumente aussehen und wie Sie den Betrügern nicht auf den Leim gehen.

Was ist der Hintergrund für den Betrug?

Neueintragungen und Änderungen im Handelsregister werden seit 2007 auch im Internet veröffentlicht. Mehr dazu hier: Unternehmensdaten im Internet. Betrüger werden genau wissen, wann und wohin sie ihre gefälschten Rechnungen schicken müssen.

Wie funktioniert der Betrug?

Es funktioniert immer nach dem gleichen Prinzip: Wenige Tage nach der Eintragung ins Handelsregister erhält die Gesellschaft eine Rechnung, die den trügerischen Eindruck erwecken soll, sie sei vom Amt. Die Betrüger werden immer kreativer und berechnen jetzt die Gebühren wie das Handelsregister. Für die Eintragung ins Register soll der Unternehmer nun einen Betrag zwischen 300 und 1200 € bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Werktagen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist würden dem Gründer weitere Kosten entstehen.

Wie täuschend ähnlich ist diese gefälschte Rechnung dem Original?

Dieser gefälschte Brief ist kaum von einem offiziellen Brief für Ungeübte zu unterscheiden. Die folgenden Merkmale sollten ihn einem offiziellen Brief ähnlich machen:

  • Verweis auf ein Aktenzeichen,
  • Nationalwappen,
  • Referenznummer der Kasse,
  • Missverständliche Firmennamen,
  • Beschreibungen in der Betreffzeile, die sich auf die Veröffentlichung oder Änderung im Industrie- oder Handelsregister beziehen,
  • Layout des Textes: Druck auf behördentypischem Papier in offizieller Schriftart,

Wann muss ich mit diesem Betrug rechnen?

Es kann vorkommen, dass der Betrugsbrief noch vor der offiziellen Rechnung des Handelsregisters kommt.

Viele sagen, dies sei kompliziert und schwierig! Unserer Meinung nach ist das falsch, denn der Schwindel ist sehr leicht zu erkennen. Es gibt drei Umstände für die Echtheit einer Rechnung aus dem Handelsregister:

  1. Absender ist ein Amtsgericht,
  2. die Überschrift lautet: "Kostenrechnung" oder "Kostennote", aber niemals nur "Rechnung"!
  3. EINE BEHÖRDE BERECHNET NIEMALS UMSATZSTEUER!
    Wenn Sie also vom Handelsregister eine angebliche Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer erhalten, dann ist das definitiv falsch! Bitte, seit wann sind Behörden als Firmen umsatzsteuerpflichtig??

Wie muss ich reagieren wenn ich einen solchen Brief erhalte?

Bleiben Sie ruhig, falten Sie den Brief in ein Flugzeug und ab in den Müll! Bitte überweisen Sie nichts!

Ich Trottel habe aber schon überwiesen. Seufz. Was soll ich tun, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?

Der deutsche Bundesgerichtshof hat viele solcher gefälschten Rechnungen als Betrug und betrügerische Täuschung identifiziert. Dennoch ist es schwierig, gegen sie vorzugehen. Im Prinzip kann der Vertrag auch nach einer Banküberweisung noch angefochten werden. Wenden Sie sich dazu an den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität . Aber: Im schlimmsten Fall ist das Geld verloren. Seien Sie also wirklich vorsichtig und aufmerksam!