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Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und andere Gesetze verlangen, dass Ihre Wohnanschrift nachgewiesen wird. Wir brauchen etwas "Offizielles" und nicht eine Kopie eines Mietvertrags mit einem privaten Vermieter. Es gibt viele Möglichkeiten, dies nachzuweisen, und es ist gar nicht so kompliziert. "Offiziell" bezieht sich auf etwas, das von einer öffentlichen Behörde oder einer Person mit vergleichbarem Ansehen ausgestellt wurde. Wir werden erarbeiten, was diesen offiziellen Nachweis ausmacht.
Toll! Senden Sie uns einfach alles, was Sie haben und wollen. Es lohnt sich hierüber nicht zu diskutieren. Wir wollen es auch nicht.
Nachdem Ihre Gesellschaft im Handelsregister bei einem Amtsgericht eingetragen ist, tauchen Betrüger gerne auf, die gefälschte Rechnungen an Gesellschaften in unredlicher Absicht senden. Einer unserer Kunden hat sogar zwölf solcher falschen Rechnungen erhalten.
Es ist also immer wieder wahr: Vorsehen ist besser als Nachsehen! Hier erfahren Sie, wie die gefälschten Dokumente aussehen und wie Sie den Betrügern nicht auf den Leim gehen.
Neueintragungen und Änderungen im Handelsregister werden seit 2007 auch im Internet veröffentlicht. Mehr dazu hier: Unternehmensdaten im Internet. Betrüger werden genau wissen, wann und wohin sie ihre gefälschten Rechnungen schicken müssen.
Es funktioniert immer nach dem gleichen Prinzip: Wenige Tage nach der Eintragung ins Handelsregister erhält die Gesellschaft eine Rechnung, die den trügerischen Eindruck erwecken soll, sie sei vom Amt. Für die Eintragung ins Register soll der Unternehmer nun einen Betrag zwischen 300 und 1200 € bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel zwischen drei und sieben Werktagen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist würden dem Gründer weitere Kosten entstehen.
Dieser gefälschte Brief ist kaum von einem offiziellen Brief für Ungeübte zu unterscheiden. Die folgenden Merkmale sollten ihn einem offiziellen Brief ähnlich machen:
Es kann vorkommen, dass der Betrugsbrief noch vor der offiziellen Rechnung des Handelsregisters kommt.
Bleiben Sie ruhig, falten Sie den Brief in ein Flugzeug und ab in den Müll! Bitte überweisen Sie nichts!
Der deutsche Bundesgerichtshof hat viele solcher gefälschten Rechnungen als Betrug und betrügerische Täuschung identifiziert. Dennoch ist es schwierig, gegen sie vorzugehen. Im Prinzip kann der Vertrag auch nach einer Banküberweisung noch angefochten werden. Wenden Sie sich dazu an den Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität . Aber: Im schlimmsten Fall ist das Geld verloren. Seien Sie also wirklich vorsichtig und aufmerksam!