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Anmelden bei der Handwerkskammer

Handwerksbetriebe müssen allesamt bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet werden. Für zulassungspflichtige Tätigkeiten ist eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.

Wir berücksichtigen dies und lassen Ihre Registrierung erledigen, indem

 

  • das Anmeldeformular für Sie ausgefüllt wird,
  • die Amtsgebühren für Sie bezahlt werden,
  • alle Folgefragen der Behörde beantwortet werden,
  • wir Ihnen die offiziellen Anmeldung für Ihre Unterlagen zusenden.

Unterstellt Ihr Betrieb eine Genehmigung, so kümmern wir uns sehr gerne darum. Bei Bestellung der Anmeldung wird auch die Genehmigungspflichtigkeit geprüft werden. Ist dies der Fall, dann unterstützen wir die Beantragung der Genehmigung, indem wir dieses Ihnen aufzeigen, was Sie noch nachzuweisen haben. Ihre Interessen werden vor der Kammer wahrgenommen werden. Hierfür benötigen wir einen Aufschlag von € 450 netto, den wir Ihrer Gesellschaft nach Gründung in Rechnung stellen werden.