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Identifizierung des Unternehmensgründers

Unternehmen als Käufer einer Vorratsgesellschaft

Der Käufer eines Unternehmens kann auch eine juristische Person sein – auch des ausländischen Rechts. Das Gesetz verlangt, dass der Käufer sich identifiziert. Für natürliche Personen, wie "du und ich", ist dies kein Problem. Es wird einfach der Personalausweis oder Pass (mit einer Meldebescheinigung bzw. sonstigen Wohnsitznachweis) vorgelegt. Bei Ausländer genügt der elektronische Aufenthaltstitel.

Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft gründen will, dann verlangt dies mehr Aufmerksamkeit! Über zwei verschiedene Rechtsordnungen zu arbeiten ist schon etwas anspruchsvoll. Da die Angaben im deutschen Handelsregister verbindlich sind, ist das Handelsregister sehr anspruchsvoll bei der Genauigkeit; es ist jedes Detail genau anzugeben und nachzuweisen.

Die Anforderungen an diesen Nachweis sind innerhalb der EU am einfachsten und für Länder des ehemaligen "Commonwealth" haben wir eine pragmatische Lösung entwickelt. Der Rest der Welt ist am schwierigsten. Aus diesem Grund ist unser Honorar gestaffelt, angefangen mit € 70 für Mitgliedsstaaten der EU, € 250 für Länder wie Großbritannien, Indien, Australien, Neuseeland, sowie für den Rest der Welt mit € 400. Für Unternehmensgründer aus Großbritannien haben wir ein Express Service für weitere € 550 mit britischen Notaren entwickelt, damit Sie Ihre britische Gesellschaft binnen drei Werktage nachgewiesen bekommen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Unsere Dienste hierfür wird es sein, Ihnen zu helfen, dass Sie Ihr (ausländisches) Unternehmen und ihre gesetzlichen Vertreter zur Überzeugung des Handelsregisters nachweisen. Ist das Dokument nicht in deutscher Sprache, dann muss es von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Gerne können wir Ihnen einen beglaubigten Dolmetscher organisieren.

Die letzte Tätigkeit ist die Anmeldung des Erwerbers beim Transparenzregister.  Der wirtschaftliche Berechtigte muss immer in das Transparenzregister eingetragen werden. Wir werden uns rechtzeitig darum kümmern. Verstehen Sie als wirtschaftlich Berechtigten die letzte natürliche Person(en), die die Anteile an der Gesellschaft hält (/ halten). Bei der Beantragung eines Bankkontos wird die Bank auch verstehen wollen, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist. Für diesen Dienst nehmen wir pauschal € 200. Dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt. Etwaige Gebühren für das Transparenzregister für die Eintragung werden übernommen.

In Übersicht unsere Gebühren:

  • Europa: € 110
  • Commonwealth Länder: € 220; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • den Rest der Welt: € 450
  • Transparenzregister: € 250