Sprache auswählen

Anmeldung Ihrer Gesellschaft beim Gewerbeamt in Deutschland

Jede Kapitalgesellschaft hat seine Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden. Wir sprechen nur von einer Registrierung - nicht mehr und nicht weniger. Die Behörden wollen diese Registrierung typischerweise aus statistischen Gründen.

Allerdings sind manche Gewerbe erlaubnispflichtig. Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.

Wir berücksichtigen dies und kümmern uns um Ihre Registrierung indem, wir

  • das Anmeldeformular für Sie ausfüllen,
  • die Amtsgebühren für Sie bezahlen,
  • alle Folgefragen der Behörde beantworten,
  • Ihnen die offiziellen Anmeldung für Ihre Unterlagen zusenden.

Für diese Dienstleistung sind die Amtsgebühren in unserem Honorar enthalten. Diese Anmeldung wird in einem schriftlichen Verfahren erbracht. Es wird wenige Wochen dauern, bis Sie die Anmeldebestätigung erhalten. Eine fehlende Registrierung hindert Sie nicht, Ihren Geschäften nachzugehen – während sie bearbeitet wird.

Ein genehmigungspflichtige Tätigkeit anzumelden ist gesondert zu beauftragen.