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Anmeldung beim Finanzamt
Die Anmeldung von Vorratsgesellschaften beim Finanzamt

Steuerliche Registrierungsdienstleistungen für Fertigunternehmen

Um legal weiterarbeiten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass das neue Unternehmen so schnell wie möglich beim Finanzamt angemeldet wird. Sie haben schon eine Steuernummer? Ja, das haben Sie, aber... Das ist nur die Ertragssteuernummer. Ihr Unternehmen hat noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die die meisten Unternehmen benötigen. Auf jeden Fall müssen sich alle neuen Unternehmen, die von Grund auf neu gegründet werden oder nach dem Kauf einer Vorratsgesellschaft, beim Finanzamt anmelden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt. Nach der Anmeldung stellen wir Ihnen auch unseren Kooperationspartner für die Steuerberatung vor.

Die steuerlichen Registrierungsleistungen sind:

  • Ausfüllen des offiziellen Anmeldeformulars
  • Anmeldung bei den Finanzämtern für Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer,
  • Diskussion, ob die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden soll oder nicht
  • Bestimmen, welcher Mehrwertsteuersatz für Ihre Verkäufe oder Dienstleistungen gilt (Es gibt 0%, 7% und 19%.)
  • Kurzbeschreibung des Steuerrechts im Überblick: was wann passiert und die wichtigsten Regeln für Betriebsausgaben,
  • Hinweise zur korrekten Rechnungsstellung in der Übergangsphase (d.h. jetzt bis zum Vorliegen des Umsatzsteuerbescheids),
  • Ihre allererste Rechnung auf formale Korrektheit prüfen,
  • t.b.a.

Gebühren für Anmeldung Ihres deutschen Unternehmens zur Besteuerung

Die Gebühr für die Anmeldung Ihres deutschen Unternehmens zur Besteuerung beträgt 420 €.